Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin bin ich bei sämtlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen sowie bei der IV anerkannt.
Grundversicherung
Psychologische Psychotherapie kann seit dem 1.7.2022 über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Die Anordnung wird von Hausärzt*innen ausgestellt. Bei akuten Notfällen kann die Anordnung für 10 Sitzungen auch durch andere Ärzt*innen ausgestellt werden.
Selbstzahlende
Falls bei Ihnen keine Problematik mit Krankheitswert vorliegt oder Sie kein Involvieren der Krankenkasse wünschen, betragen die Kosten für eine Einzelsitzung à 60 Minuten 190.- CHF. Für Paar- oder anderweitige Mehrpersonengespräche beträgt der Tarif 250.- CHF à 60 Minuten. Dies beinhaltet sowohl Vor- als auch Nachbereitung.
Zusätzliche Aufwendungen, wie die Auswertung von psychodiagnostischen Abklärungen, längere Telefon- oder Emailkontakte, das Verfassen von Berichten oder die Besprechung mit Dritten (mit Ihrem Einverständnis), werden nach dem effektiven Zeitaufwand berechnet.
Zusätzliche Aufwendungen, wie die Auswertung von psychodiagnostischen Abklärungen, längere Telefon- oder Emailkontakte, das Verfassen von Berichten oder die Besprechung mit Dritten (mit Ihrem Einverständnis), werden nach dem effektiven Zeitaufwand berechnet.
weitere Optionen
Sind Ihre psychischen Beschwerden Folge eines Unfalls, übernimmt die Unfallversicherung auf Anfrage die Kosten für die Psychotherapie.
Sind Ihre psychischen Probleme Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt, so können Sie bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe einen Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie stellen (Tel: 061 205 09 10).
Sind Ihre psychischen Probleme Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt, so können Sie bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe einen Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie stellen (Tel: 061 205 09 10).
Absagen
Vereinbarte Termine können Sie ohne für Sie entstehende Kosten bis zu 24 Stunden vorher absagen. Bei kurzfristigen Absagen wird Ihnen 100.- CHF verrechnet, bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird Ihnen 150.- CHF in Rechnung gestellt. Diese Beträge werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.
Datenschutz und Schweigepflicht
Als Mitglied der offiziellen Berufsvereinigung Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen verpflichte ich mich zu den berufsethischen Grundsätzen bezüglich Verantwortlichkeit, Schweigepflicht, Datenschutz und Gestaltung der beruflichen Beziehung.